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Feuerwerk-Onlineshop
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Feuerwerksartikel für den ganzjährigen Verkauf
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Im allgemeinen ist das freie Abschießen pyrotechnischer Gegenstände nur in der Neujahrsnacht erlaubt (vom 31.12. von 0:00 Uhr bis 01.01. 24:00 Uhr). |
Rechtsvorschriften
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Wer zu anderen Terminen Feuerwerke veranstalten möchte, muss dafür eine behördliche Genehmigung beantragen. Gilt für Klasse 2 Feuerwerke und nicht für Feuerwerke der Klasse 1 Feuerwerke .
Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein. |
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Vor einer Bestellung müssen Sie diese behördliche Genehmigung bei Ihrer Gemeinde, Stadtverwaltung oder dessen Ordnungsamt einholen. Bitte beachten Sie, diese Genehmigung ist für Sie kostenpflichtig.
Eine Kopie dieser behördlichen Genehmigung senden Sie uns bitte zu, da wir ohne diese keine Feuerwerkskörper an Sie verkaufen dürfen. Ein Anrtagsformular [618 KB]
können Sie hier downloaden.
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(C) 2006-2012 - Copyright Birgit Schönberger
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