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Klasse 2 Feuerwerke

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Klasse 2 Feuerwerke dürfen nur an Personen über 18 Jahren verkauft und verwendet werden.

Ausserhalb der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember ist der Kauf und die Verwendung nur mit einer behördliche Genehmigung erlaubt ( Lt. §24(1) der 1. Sprengverordnung).

Fällt der 28. Dezember auf einen Sonntag, so endet das Abgabeverbot am 28. Dezember. Das heißt, Sie können Feuerwerksartikel der Klasse 2 erst ab dem 29. Dezember erwerben.

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse 2 ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt, es sei denn, Sie beantragen eine behördliche Genehmigung. Diese können Sie mit unserem Antragsformular (PDF) bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen. Dort erhalten Sie eine Genehmigung. Von dieser wir eine Kopie benötigen, damit wir Ihnen die Feuerwerksware ausliefern dürfen.

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(C) 2006-2012 - Copyright Birgit Schönberger

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